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Infos und Tipps


Infos zum Tierheim

 

Infos zur Tierhaltung

 

Öffnungszeiten im Tierheim Lampertheim

Öffnungszeiten;
Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags 16.30 h – 17.30 h
Samstags 14.00 h – 15.00 h
Achtung: Sonntags und Mittwochs ist das Tierheim geschlossen.

Da eine Tiervermittlung etwas Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie sich mindestens eine Stunde Zeit zu nehmen.
Bitte beachten Sie: außerhalb der Öffnungszeiten können wir Tiere nur in Ausnahmefällen vermitteln und keine Tiere annehmen.
Sollten Sie ein Tier bei uns im Internet gefunden haben, das Sie interessiert, bitten wir Sie vorher telefonisch unter 06206-3732 zu klären, ob sich das Tier noch bei uns im Tierheim Lampertheim befindet oder ob es bereits vermittelt wurde!
Wir aktualisieren unsere Tier-Vermittlungsseiten in der Regel einmal pro Woche.

 
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Fundtiere

Umgang mit Fundtieren,
Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden – wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten.

Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:
§ 90 a BGB
§§ 965 ff. BGB
Auszug

 
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Abgabe von Tieren im Tierheim

Es gibt Momente im Leben, da trennen sich die Wege von Mensch und Tier. Mal sind es Allergien oder andere Krankheiten des Besitzers, mal ist ein Umzug oder ein neuer Job der Grund für einen solchen drastischen Schritt.

Denken Sie aber stets daran: Wenn Sie ein Tier besitzen, tragen Sie auch Verantwortung. Einen Hund oder eine Katze abzugeben heißt ein Familienmitglied abzugeben!

Oft verbringen die von uns aufgenommenen Tiere viele Monate, einige sogar über 1 Jahr im Tierheim, bis sich ein neuer Besitzer findet! Die neue Situation bedeutet in jedem Fall, auch wenn sie nur vorübergehend ist, großen Stress für das Tier. Deshalb bitten wir Sie herzlich: Müssen Sie sich aus irgend- einem Grund von Ihrem Tier trennen, versuchen Sie zunächst, in Eigeninitiative ein gutes neues Zuhause zu finden.

Es gibt gute Vermittlungsseiten + Nothilfeorganisationen im Internet oder in der Zeitung. Wenn eine Notlage besteht oder sich kein Besitzer findet, ist der Tierschutzverein selbstverständlich bereit, Ihr Tier aufzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Tiere aus Lampertheim, Bürstadt oder Biblis aufnehmen können.

Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch, ob wir Ihr Tier aufnehmen können, das gilt insbesondere für die Abgabe eines Hundes, es muss schließlich ein Zwinger frei sein.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine ungeimpften Tiere aufnehmen dürfen.Wenn Ihr Tier nicht geimpft ist, bitten wir Sie dringend im Interesse Ihres Tieres, zunächst die Impfung bei Ihrem Tierarzt vorzunehmen und im Anschluss mindestens 1 Woche abzuwarten, bis der Impfschutz wirkt.

Bitte beachten Sie, dass nur der Besitzer persönlich sein Tier abgeben kann. Ist das nicht möglich, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen, die mit einer Kopie seines Personalausweises vorgelegt werden muss. Ein Tag Tierheim kostet uns durchschnittlich 100 Euro! Das ist viel Geld, das allein die Mitglieder des Tierschutzvereins und Spender aufbringen müssen!
Da unser Tierheim kein Geld für Abgabetiere erhält, sind wir gezwungen, für die Aufnahme eines Tieres je nach Gesundheitszustand Gebühren zu berechnen, die weit unter den Kosten liegen, die uns tatsächlich entstehen.

  • Hund: 80 bis 150 Euro
  • Katze: 50 bis 80 Euro
  • Kaninchen: 10 bis 30 Euro
  • Wellensittiche, Nymphensittiche 10 Euro

Für weitere Fragen steht Ihnen gern unsere Mitarbeiterin Frau Geyer unter Tel. (06206) 3732 zur Verfügung.

 
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Tier – Patenschaften

Patenschaften im Tierheim können auf verschiedenste Art und Weise übernommen werden.

Für die Übernahme einer Tierpatenschaft bestehen zwei Möglichkeiten:

Für Hunde + Katzen, die schon lange im Tierheim sind, kann eine Patenschaft nur für dieses Tier übernommen werden. Der Pate hat somit die Möglichkeit, ” sein ” Tier zu besuchen und sich mit ihm zu beschäftigen, auch Futter + Zubehör bringen kann.

Natürlich ist es unser vorrangiges Ziel, das Tier gute Hände zu vermitteln, so dass in diesem Falle die Patenschaft erlischt oder auf ein anderes Tier übertragen werden kann. Ihren finanziellen Beitrag bzw. Sachspende können Sie selbst bestimmen.

Wenn Sie uns ausschließlich finanziell unterstützen möchten, können Sie auch die Patenschaft für einen Tierzwinger übernehmen. Ihre Spende kommt dann dem jeweils in diesem Zwinger befindlichen Tier zugute. Auch hier ist der Betrag selbst zu bestimmen.

Der Tierschutzverein kümmert sich um die Versorgung von unzähligen freilebenden Katzen. Um die Grundversorgung der Katzen auch weiterhin gewährleisten zu können, suchen wir Katzenfreunde, die eine Patenschaft übernehmen. Der Betrag ist nicht festgelegt, jede Spende hilft uns weiter!

Unabhängig von finanzieller Hilfe brauchen wir auch dringend Unterstützung bei der Fütterung und beim Einfangen der Katzen. Bitte melden Sie sich, falls Sie, wenn auch vielleicht nur vertretungsweise, Zeit für diese Aufgabe aufbringen können.

Vielleicht ist ja eine Futterstelle ganz in Ihrer Nähe und so mit ganz wenig Aufwand zu betreuen oder auch nur für 1 – 2 Wochen, damit der Betreuer auch in Ruhe Urlaub machen kann.

 
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Halten von Hunden

Der Hund ist seit langem ein geschätzter Begleiter des Menschen. Neben den allgemeinen Anforderungen, die an die Haltung aller Heimtiere gestellt werden, gilt für die Haltung von Hunden die Tierschutz-Hundeverordnung. Zu einer ordnungsgemäßen Versorgung gehören u. a. auch die tierärztliche Behandlung und notwendige Impfungen.

Wer sich einen Hund anschaffen will, sollte genau überlegen, welche Hunderasse zu ihm und der Familie passt, ob genug Zeit für die Pflege und Betreuung des Hundes zur Verfügung steht und in erreichbarer Nähe Freilaufmöglichkeiten für den Hund vorhanden sind. Selbstverständlich muss das Befinden des Hundes mindestens einmal täglich überprüft und evtl. festgestellte Mängel sofort abgestellt werden. Jederzeit muss dem Hund frisches Wasser in ausreichender Menge zum Trinken zur Verfügung stehen. Der Hund ist mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

Da Hunde ein großes Gemeinschaftsbedürfnis haben, müssen einzeln gehaltene Hunde mehrmals täglich die Möglichkeit zu länger andauerndem Umgang mit der Betreuungsperson haben. Ferner ist jedem Hund täglich ausreichender Auslauf im Freien zu gewähren. Die Tierschutz-Hundeverordnung legt weiterhin Regelungen für die Haltung von Hunden außerhalb der Wohnung wie z. B. auf einem Freigelände, in Zwingern, Scheunen etc. fest. Wenn mehrere Hunde auf einem Grundstück gehalten werden, sind sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten.

Wer Hunde hält, muss sich auch mit der in den letzten Jahren ins Interesse der Öffentlichkeit gerückten Problematik der gefährlichen Hunde beschäftigen. Wegen schwerer Beißzwischenfälle mit Hunden haben alle Länder entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren erlassen.

Die für Niedersachsen geltenden Regelungen sind im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) enthalten. Danach werden Hunde – unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit – reglementiert, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen und für die die behördliche Feststellung der Gefährlichkeit getroffen worden ist. Für die Haltung eines solchen gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen. Weiterführende Informationen z. B. zum Wesenstest liefern die nebenstehenden Links.

Durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz ist auf Bundesebene ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen festgelegt worden.
DTB Bonn

 
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Haltung von Katzen

Katzen verfügen über ausgezeichnete Sinnesleistungen; Geruch-, Gehör-, Tast- und Gleichgewichtssinn sind ausgeprägter und / oder sensibler als beim Menschen.

Sie haben die Fähigkeit, zu klettern, zu springen und überall durchzuschlüpfen. Sie sind neugierig und lernfähig. Je nach ihrer sozialen Grundposition können Katzen sozial/ zutraulich, sozial/scheu, solitär/zutraulich oder solitär/scheu sein.

Sie benötigen mindestens einen ungestörten Schlafplatz, erhöhte Aussichts- und Sonnenplätze, Katzentoiletten, Kratz- und Kletterbäume und Spielzeug, das abwechslungsreich sein muss.

Katzen benötigen eine protein- und fettreiche aber vergleichsweise kohlenhydratarme Nahrung, sie sind nicht vegetarisch zu ernähren. Auch hat der Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass eine ungewollte Vermehrung der Katzen wirksam unterbunden wird.

DTB Bonn

 

 

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Haltung von Vögeln

Auch wenn vornehmlich verschiedene Kanarienrassen, Finkenarten oder Sittiche als Heimtiere gehalten werden, ist die Vielfalt der als Heimtiere gehaltenen Vogelarten sehr groß. Grundsätzlich verfügen die oben genannten Vögel über ein äußerst aktives Flugvermögen und benötigen entsprechende räumliche Voraussetzungen.

Ein Stubenkäfig kann bestenfalls als sicherer Fress-, Schlaf- und Rückzugsplatz dienen, ein “Vogelzimmer” sollte – möglichst frei von Verletzungsgefahren – eine Freiflugmöglichkeit bieten.

Die genannten Vogelarten leben üblicherweise in Sozialverbänden, eine Einzelhaltung dieser Tiere ist abzulehnen. Vögel stellen hohe Hygieneansprüche an ihre Umgebung; insbesondere Futter und Wasser müssen hygienisch einwandfrei und hinsichtlich Menge und Zusammensetzung der Bewegungsaktivität angepasst sein.

Bedingt durch die Artenvielfalt können hier keine allgemeingültigen Futterempfehlungen gegeben werden.

TSB Bonn

 
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Haltung von Nagetieren

Kleinsäuger, die als Heimtiere gehalten werden, stellen oft hohe Ansprüche an die Haltungsumgebung und insbesondere an die Fütterung und Pflege. Jeder, der so ein Tier hält oder halten möchte, hat durch ausreichende Sachkunde dafür zu sorgen, dass dieses jederzeit und dauerhaft sichergestellt ist.

Hierzu gehören z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Goldhamster, Streifenhörnchen, Ratten und Chinchilla. Während Goldhamster einzeln und Meerschweinchen mindestens paarweise zu halten sind, leben die anderen o. a. Tierarten in Sozialverbänden, beanspruchen jedoch wie z. B. Kaninchen oder Streifenhörnchen innerhalb des Sozialverbandes ein Einzelterritorium oder leben monogam wie der Chinchilla.

Wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung sind diese Tierarten lebhaft und benötigen – neben ausreichend großen Käfigen mit Strukturen für eine dreidimensionale Raumnutzung und Schutzräumen u. a. m. – ihrem Bewegungsbedürfnis angepasst täglichen Freilauf. Der Bewegungsraum muss frei von Verletzungsgefahren (Elektrokabel u. a. m.) sein. Bei der Platzierung der Käfige ist auf das z. T. hochsensible Gehör der Tiere, deren Empfindlichkeit gegenüber Vibrationen, Zugluft und Temperaturansprüche zu achten.

Für die Fütterung ist das z. T sehr empfindliche Verdauungssystem zu berücksichtigen, ferner sind u. a. für die Kaninchen für den Zahnabrieb geeignete Futtermittel oder sonstige Materialien (Grünfutter, Äste u. a. m. ) bereitzustellen. Alle genannten Tierarten stellen hohe Hygieneansprüche an ihrer Haltungsumgebung

TSB Bonn

 

 

 

 

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